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Straßburg: "Homo-Ehe" ist kein Menschenrecht

("Adventisten heute"-Aktuell, 1.7.2016) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Straßburg, Frankreich hat am 9. Juni entschieden, dass es kein "Menschrecht" auf eine gleichgeschlechtliche Ehe gibt. Familienschützer begrüßten dies als "historisches Urteil", schreibt Livenet.ch, von Medien werde das Urteil aber weitgehend verschwiegen.

"Das wichtigste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seit vielen Jahren" nennt Andreas Unterberger, ehemaliger Chefredakteur der österreichischen Tageszeitungen "Die Presse" und "Wiener Zeitung", das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Dennoch werde es von den Medien verschwiegen. "Aus Dummheit oder Absicht?", fragt Unterberger. "Das Urteil ist jedenfalls historisch."

"Ehe" der Franzosen Chapin und Charpentier aufgehoben

Der EGMR hatte sich mit dem Fall der beiden französischen Homosexuellen Stéphane Chapin und Bertrand Charpentier zu befassen. Mit seinem Urteil hob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die "Ehe" der beiden Franzosen auf, die der Grünen-Politiker No%EBl Mam%E8re 2004 als Bürgermeister von B%E8gle, Frankreich vollzogen hatte. Diese Inszenierung wurde laut Livenet.ch allgemein als politische Provokation wahrgenommen, weil sowohl die "Ehemänner" als auch der Grünen-Bürgermeister wissentlich gegen die Rechtslage verstoßen hätten.

Chapin und Charpentier wollten ihre "Eheschließung" in das französische Personalregister eintragen lassen und zogen dafür vor Gericht und durch alle Instanzen, bis sie schließlich vor dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte endeten. Weiter geht es nicht mehr. An den französischen Gerichten hatten sie Unrecht bekommen, ihre "Eheschließung" war annulliert worden, was nun vom EGMR bestätigt wurde. Der EGMR urteilte, dass das Paar mit der Annullierung der Ehe weder wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert wurde, noch damit gegen das Recht auf Eheschließung oder der Achtung des Privat- und Familienlebens verstoßen wurde.

Bisherige Rechtsprechung bestätigt

Der EGMR wies darauf hin, dass die Europäische Menschenrechtskonvention "das traditionelle Konzept der Ehe verankert, nämlich die Lebensgemeinschaft von einem Mann und einer Frau". Das Gericht bestätigte, dass die einzelnen Länder frei darin bleiben sollen, die Ehe für andere Formen des Zusammenlebens als die heterosexuelle Partnerschaft zu öffnen oder nicht. Wenn einzelne europäische Länder die Ehe für homosexuelle Paare öffneten, seien andere nicht in gleicher Weise dazu verpflichtet. Bereits 2010 hatte der Gerichtshof eine ähnliche Klage aus Österreich abgewiesen.

Mit der Entscheidung des EGMR werde der Argumentation, dass es ein Menschenrecht auf die homosexuelle Ehe gebe, der juristische Boden entzogen, so Livenet.ch. Die Entscheidung des EGMR erfolgte einstimmig, was auf längere Zeit eine Änderung seiner Position unwahrscheinlich mache. (APD)

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