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Russland: Gericht verbietet Zeugen Jehovas und zieht Vermögen ein

("Adventisten heute"-Aktuell, 21.04.2017) Wie die norwegische Menschenrechtsorganisation Forum 18 berichtete, hat der Oberste Gerichtshof in Russland am Abend des 20. April die Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen als "extremistisch" erklärt. Die Gemeinschaft mit rund 170.000 Mitgliedern wurde verboten und das Vermögen vom Staat eingezogen. Das Hauptquartier bei St. Petersburg sowie die landesweit 395 Versammlungsorte müssen geschlossen werden. Wenn sich die Mitglieder weiterhin zu Gebet und Bibelstudium treffen würden, riskierten sie wegen "extremistischer Aktivitäten" strafrechtliche Verfolgung, so Forum 18. Jehovas Zeugen beabsichtigen die Frist von 30 Tagen zu nutzen, um gegen das Urteil zu appellieren.Das russische Justizministerium legte am 15. März eine Klage beim Obersten Gerichtshof ein, wonach das Verwaltungszentrum der Jehovas Zeugen als extremistische Organisation erklärt und aufgelöst werden soll. Alle Aktivitäten sollen verboten und das gesamte Eigentum durch den Staat beschlagnahmt werden. Demnach ist dies der erste Fall, in dem das Gericht eine registrierte, landesweit zentralisierte Religionsgemeinschaft als "extremistisch" verboten hat. Richter Yury Ivanenko habe nur etwas mehr als zwei Minuten gebraucht, um das Urteil zu verlesen, das nach sechs Tagen und 30 Stunden Verhandlungen gefällt worden war.

Ein schwarzer Tag für Menschenrechte in Russland

Die Jehovas Zeugen kündigten an, dass sie die Frist von 30 Tagen nutzen werden, um gegen das Urteil zu appellieren. Gegebenenfalls seien sie auch gewillt, den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiterzuziehen. In einem Bericht über das Urteil beschreiben die Jehovas Zeugen auf ihrer Website jw-russia.org, das Urteil als "ein schwarzer Tag für grundlegende menschliche Freiheiten in Russland". Sie hielten fest, dass "diese Entscheidung schlimmste Konsequenzen für Gläubige verschiedener Glaubensrichtungen haben könne, sowie für Russlands Ansehen in der Welt."

Konsequenzen des Urteils ungewiss

Weitere Konsequenzen des Urteils bleiben ungewiss, schreibt die norwegische Menschenrechtsorganisation, einschliesslich der Auswirkungen auf "Extremismus"-Fälle, die derzeit individuell gegen einzelnen Jehovas Zeugen am Laufen sind. Ebenso unklar sei, was mit jungen Männern der Jehovas Zeugen geschehe, die aufgrund ihrer religiös-pazifistischen Überzeugung den Antrag stellten, alternativ zum Militärdienst den Zivildienst zu leisten

Finanztransaktionen bereits blockiert

Der Bundesfinanzüberwachungsdienst (Rosfinmonitoring) hatte bereits am 15. März verfügt, dass das Verwaltungszentrum der Jehovas Zeugen in Russland einer Liste von Organisationen hinzugefügt wird, "gegen die es Beweise für eine Beteiligung an extremistischen Aktivitäten oder Terrorismus gibt". Die Finanztransaktionen der Zentrale der Jehovas Zeugen seien seit dem 15. März bereits blockiert, so Forum 18.

Menschenrecht der Religionsfreiheit ist gefährdet

Drei Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, (David Kaye, Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, Maina Kiai, Sonderberichterstatter für Versammlungs- und Organisationsfreiheit, Ahmed Shaheed, Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit) warnten am 4. April, vor Beginn der Verhandlungen am Obersten Gerichtshofs, dass ein Verbot der Jehovas Zeugen "eine Bedrohung nicht nur für die Zeugen Jehovas sein würde, sondern für die individuelle Freiheit im Allgemeinen in der Russischen Föderation". Auch russische Menschenrechtsverteidiger hätten sich für die Jehovas Zeugen eingesetzt, schreibt die Menschenrechtsorganisation. Maksim Schewtschenko, Mitglied des Präsidialrates für Menschenrechte, bezeichnete das angestrebte Verbot als "verfassungswidrig". Es "verletzt die Grundprinzipien der Gewissensfreiheit". Er fügte hinzu:" Wenn es auf diese Weise möglich ist, eine Organisation mit Hunderttausenden Mitgliedern zu verbieten, dann ist es leicht möglich, auch andere religiöse oder Interessensgruppen zu unterdrücken." (APD)

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