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Russland: Adventistische Kirche will Mitgliedern beistehen

("Adventisten heute"-Aktuell, 29.7.2016) Das im Rahmen des "Anti-Terror"-Gesetzespakets am 6. Juli von Präsident Putin unterzeichnete neue Gesetz, welches die "Missionstätigkeit" einschränkt, trat am 20. Juli in Kraft. Adventistische Kirchenleiter in Russland äußerten die Hoffnung, dass dieses Gesetz nicht gegen evangelistische Bemühungen ihrer Kirche angewendet werde. Sie seien aber bereit, Kirchenmitgliedern, die der Übertretung angeklagt würden, beizustehen, teilte "Adventist Review AR", nordamerikanische Kirchenzeitschrift, mit.

Das neue Gesetz beschränke religiöse Aktivitäten auf registrierte kirchliche Gebäude und verbiete das freie Verteilen von religiöser Literatur. Übertretungen könnten bei Einzelpersonen mit Bussen bis 50.000 Rubel (750 Franken / 700 Euro) und bei Organisationen bis zu einer Million Rubel (15.000 Franken / 14.000 Euro) bestraft werden.

Bleibt Russische Verfassung unangetastet?

"Die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten sowie andere christliche Kirchen in Russland widersetzen sich Extremismus und Terrorismus", heißt es in einer Mitteilung der transkontinentalen adventistischen Kirchenleitung (Euro-Asia Division ESD) mit Sitz in Moskau. "Es versteht sich von selbst, dass es für Regierungen wichtig und notwendig ist, Maßnahmen zu ergreifen, die Extremismus und Terrorismus bekämpfen. Wir hoffen aber, dass dieses Gesetz ausschließlich auf terroristische und extremistische Organisationen und jene angewendet wird, die deren Auffassungen teilen", heißt es in der Stellungnahme der ESD-Kirchenleitung.

Es stelle sich nun die Frage, wie das neue Gesetz angewandt werde und ob diese Anwendung Artikel 28 der Russischen Verfassung verletze: "Jedem wird die Gewissensfreiheit und die Glaubensbekenntnisfreiheit garantiert einschließlich des Rechts, sich allein oder gemeinsam mit anderen zu einer beliebigen Religion zu bekennen oder sich zu keiner zu bekennen, religiöse und andere Überzeugungen frei zu wählen, zu haben und zu verbreiten sowie nach ihnen zu handeln." (Übersetzung vom Lehrstuhl Prof. Dr. Martin Fincke, Passau)

Ökumenische Zusammenarbeit protestantischer Kirchen

Laut der Stellungnahme der adventistischen Kirchenleitung würden lokale Kirchenleiter unverzüglich Kontakt mit den zuständigen örtlichen Behörden suchen, um Bedenken bezüglich der Verletzung verfassungsmäßiger Rechte von Kirchenmitgliedern anzusprechen und gemeinsam mit ihnen nach Lösungen zu suchen. "Wenn die verfassungsmäßigen Rechte der Gläubigen verletzt werden, wird die Kirchenleitung jede erdenkliche Hilfe und Unterstützung bieten ", so die ESD-Kirchenleitung.

Die adventistische Kirchenleitung in Russland werde gemeinsam mit anderen protestantischen Kirchen zusammenarbeiten, um mögliche Verletzungen der Verfassung zu verhindern. Sie rief dazu auf, für Putin und Russland zu beten: "Wir beten weiterhin für den russischen Präsidenten als Garant der verfassungsmäßigen Rechte russischer Bürger. Wir bitten im Weiteren um die Verhinderung jeglicher Verletzung der Rechte und Freiheiten der Gläubigen in unserem Land als auch für die Behörden, die für die Einhaltung der Gesetze verantwortlich sind." (APD)

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