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Aserbaidschan: Musik-Party trotz religiöser Diskriminierung

("Adventisten heute"-Aktuell, 25.5.2012) Voraussichtlich 120 Millionen Musikfans in ganz Europa werden den Lieder-Wettbewerb "Eurovision Song Contest" am 26. Mai im Fernsehen verfolgen. Künstler aus 26 Ländern kämpfen um den Sieg. Austragungsort ist Baku, die Hauptstadt Aserbaidschans (Vorderasien).

Massive Verletzung von Menschenrechten

Während die Musikwelt eine große Party feiert, werden in dem Land Menschenrechte wie die Presse- und Religionsfreiheit massiv verletzt. Darauf macht die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte in Frankfurt am Main aufmerksam. So ist die Religionsfreiheit zwar in der Verfassung garantiert, werde aber in der Praxis vielfach durch bürokratische Hürden und Willkür ausgehebelt.

Besonders Baptisten und Siebenten-Tags-Adventisten betroffen

Betroffen sind vor allem kleinere evangelische Glaubensgemeinschaften wie Baptisten und Siebenten-Tags-Adventisten. Nach staatlichen Angaben sind 96 Prozent der 9,2 Millionen Einwohner Muslime. Die meisten der rund 125.000 Christen sind russisch-orthodox. In Baku versammelt sich eine deutschsprachige evangelisch-lutherische Gemeinde mit knapp 80 Mitgliedern. Ferner gibt es den Bund der Evangeliumschristen-Baptisten mit 25 Gemeinden und 3.100 Mitgliedern sowie den Bund der Siebenten-Tags-Adventisten mit 23 Gemeinden und rund 700 Mitgliedern.
Der IGFM zufolge ist die freie Religionsausübung seit 1991 wiederholt durch Gesetze und Verordnungen eingeschränkt worden. Am gravierendsten sei der Zwang zur staatlichen Registrierung. 2010 mussten sich alle religiösen Gruppen neu registrieren lassen, unabhängig von ihrem früheren Status. Ohne diese Zulassung sind jegliche religiösen Aktivitäten verboten und werden mit hohen Geldstrafen geahndet.

Baptistengemeinde geschlossen

Der Menschenrechtsorganisation zufolge wurden rund 800 Anträge kleinerer Glaubensgemeinschaften auf Registrierung nicht entschieden. Sie seien damit de facto in die Illegalität gedrängt. Als Beispiel führt die IGFM die Baptistengemeinde in Neftechala an, die bereits seit 1952 bestand und vor 2010 als religiöse Gemeinschaft registriert war. Sie erhielt auf ihren neuen Antrag keine Rückmeldung und wurde im Dezember 2011 geschlossen. Zehn religiösen Gemeinden wurde die Registrierung seit 1992 formell verweigert, darunter einer internationalen christlichen Gemeinde sowie Gemeinden von Baptisten und Siebenten-Tags-Adventisten.

Polizisten verhören Adventisten

Auch registrierte Gemeinden können nach Angaben der IGFM Opfer von Durchsuchungen und anderer behördlicher Schikanen sein. So seien am 12. Mai Polizisten in die Adventistengemeinde in Gynaja eingedrungen und hätten von den rund 50 minderjährigen Anwesenden schriftliche Genehmigungen der Eltern verlangt, dass ihre Kinder an dem Gottesdienst teilnehmen durften. Kinder und Erwachsene seien über Stunden festgehalten und verhört worden.
Vierzehn Kinder und deren Eltern, die das erste Mal an einem adventistischen Gottesdienst anwesend waren, hätten keine schriftliche Einwilligung gehabt. Nach einigen Stunden der Befragung sei den vierzehn Kindern mitgeteilt worden, dass gegen die Eltern Anklage erhoben werde und wegen der fehlenden schriftlichen Einwilligungen mit Bussen zu rechnen sei.

Empfindliche Busse

Mindestens ein adventistisches Kirchenmitglied sei Tage nach der Razzia vorgeladen und beschuldigt worden, gegen Artikel 299.0.3 des Kodex der Ordnungswidrigkeiten verstoßen zu haben. Dieser Artikel beschreibe Strafen für "Geistliche als auch für religiöse Gemeinschaften, die besondere religiöse Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche abhalten." Der beschuldigte Adventist sei ohne den Umweg über einen Gerichtsprozess zu einer Busse von 1.700 Manat verurteilt worden (1.700 Euro), dies bei einem durchschnittlichen jährlichen Pro-Kopf-Einkommen von umgerechnet 2.940 Euro. (idea/APD)

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