Menü
Sie sind hier:

Adoptionsrecht für Homosexuelle: kontroverse Meinungen

Von: ADVENT VERLAG Datum Beitrag: 20.02.2013 Kommentare: Keine Kommentare Tags:

(“Adventisten heute”-Aktuell, 22.2.2013) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Karlsruhe) zum Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartnerschaften hat in der evangelischen Kirche ein kontroverses Echo ausgelöst. Das Gericht hatte am 19. Februar entschieden, dass Schwule oder Lesben künftig ein von ihrem Partner oder ihrer Partnerin zuvor angenommenes Kind adoptieren dürfen. Das bisherige Verbot dieser sogenannten Sukzessivadoption sei verfassungswidrig.

EKD befürwortet Karlsruher Urteil

Die EKD befürwortet die Entscheidung des Gerichts. Sie gebe “in solchen Fällen den tatsächlichen Lebensverhältnissen eine klarere rechtliche Gestalt”, erklärte der Vizepräsident des EKD-Kirchenamtes in Hannover, Friedrich Hauschildt, gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Es sei nur zu begrüßen, “wenn in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einer der Partner ausdrücklich Verantwortung für das Adoptivkind des anderen Partners übernimmt”.

Gegensatz zwischen Glaube und Gesetzgebung

Kritik an der Stärkung des Adoptionsrechtes für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften übt die Konferenz Bekennender Gemeinschaften in den evangelischen Kirchen Deutschlands. Das Urteil mache deutlich, “dass christlicher Glaube und christliche Lebensführung zunehmend mehr im Kontrast zu staatlicher Gesetzgebung und dem großen Meinungsstrom der Gesellschaft stehen”, erklärte der Vorsitzende des theologisch konservativen Zusammenschlusses, Pastor Ulrich Rüß (Hamburg). Die Gleichstellung der homosexuellen Lebenspartnerschaft mit der Ehe, für die alle Parteien außer der CDU/CSU einträten, sei geprägt vom “Geist des Genderismus”. Diese Ideologie stehe “im krassen Widerspruch zum christlichen-biblischen Menschenbild und Schöpferglauben”. Ehe und Eltern seien im biblischen Verständnis ausschließlich heterosexuell zu verstehen. So gelte es für die gesamte christliche Tradition.

Rüß: EKD fördert Gender-Ideologie

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entfernt sich Deutschland laut Rüß abermals vom Geist christlicher Tradition, wie er weitgehend die Verfassung geprägt habe: “Diese Entwicklung wird leider durch die evangelische Kirche mit ihrer Forcierung der Gender-Ideologie gefördert.” Ein Beispiel sei die Präses der EKD-Synode, Katrin Göring-Eckardt. Rüß zufolge bleibt es “kein anzustrebendes Ziel, dass Kinder ohne Vater und Mutter aufwachsen”. Es sei unbestritten, dass ein Kind mit Eltern “die bestmögliche Entwicklungschance” habe. Ein volles Adoptionsrecht für “Homoehen” lehnten “Christen in Bindung an Schrift und Bekenntnis” ab. (idea)

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert