(AdventEcho online, 20.2.2009) Je mehr der arbeitsfreie Sonntag aufgrund wirtschaftlicher Interessen bedroht wird, desto mehr verstärken diverse Initiativen ihren Einsatz für den gesetzlichen Schutz des Sonntags als wöchentlichen Ruhetag. Eine davon, die am 29. September 2006 in Berlin gegründete “Allianz für den freien Sonntag”, lädt zur bereits dritten “Zeitkonferenz” am 3. März 2009 nach Nürnberg ein. Am 3. März deswegen, weil in Erinnerung an die Einführung des Sonntags als staatlich geschützten arbeitsfreien Tag durch Kaiser Konstantin am 3. März 321 n. Chr. dieser Tag, der 3. März, zum “Internationalen Tag des freien Sonntags” erklärt werden soll. [1]
Europäisch und ökumenisch
Ein wirkungsvolles Eintreten für den Sonntagschutz könne nur gemeinsam geschehen, “deshalb erweitern wir unsere Bündnisse für den freien Sonntag auf europäischer Ebene”, hieß es in der Erklärung zur zweiten “Zeitkonferenz”, die am 4. Juni 2008 stattfand und an der Teilnehmer aus elf Ländern anwesend waren. Inzwischen haben sich Allianzen in Österreich, der Schweiz, in Südtirol und in Polen gebildet, um dieses Anliegen zu unterstützen.
Den Trägerkreis der “Allianz für den freien Sonntag” bilden die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands e. V., die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Katholische Betriebsseelsorge und der Bundesverband der Evangelischen Arbeitnehmerorganisationen. Zu den Unterstützern gehören eine Reihe katholischer Organisationen und Verbände, aber auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Gewerkschaft der Polizei. Trägerkreis und Unterstützer setzen sich für das primäre Ziel der Allianz ein: “eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz des Sonntags zu schaffen”. [2]
Auch im Europaparlament kommt das Thema immer wieder auf die Tagesordnung. Zuletzt starteten fünf Europaabgeordneten eine Untenschriftenaktion zum Schutz des arbeitsfreien Sonntags, die breite Unterstützung bei großen Kirchen findet: Die EKD, die Kommission der katholischen Bischofskonferenzen in der Europäischen Gemeinschaft und die anglikanische Kirche von England begrüßen den Vorstoß der Parlamentarier aus verschiedenen Fraktionen. Um angenommen zu werden, müssen 394 Abgeordnete die Erklärung bis zum 7. Mai 2009 unterschreiben. [3]
Das Papier fordert die 27 EU-Mitgliedstaaten und die europäischen Institutionen auf, “den Sonntag in künftigen einzelstaatlichen und EU-Rechtsvorschriften zur Arbeitszeit als wöchentlichen Ruhetag zu schützen, um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und die Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben zu fördern”. [4]
“Mit einer Stimme sprechen”
Im Dezember 2008 waren zwei Anträge, von über 40 Abgeordneten aus allen politischen Richtungen unterzeichnet, gescheitert. Sie zielten darauf ab, den Sonntag als grundsätzlichen bzw. bevorzugten wöchentlichen Ruhetag in der künftigen Arbeitszeitrichtlinie zu verankern. Die Vertretungen der Kirchen sowie verschiedene Allianzen für den freien Sonntag und Gewerkschaften aus zahlreichen Mitgliedstaaten hatten diese Initiative ebenfalls unterstützt. In einer Pressemitteilung der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft vom 17. Dezember 2008 hieß es dazu: “Angesichts des Engagements für den Sonntagsschutz anlässlich der Abstimmung über die Arbeitszeitrichtlinie ist nun wichtig, dass die Kirchen, Gewerkschaften und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft in den Mitgliedstaaten mobilisiert bleiben und mit einer Stimme sprechen, wenn es darum geht, fundamentale soziale Rechte zu verteidigen.” [5]
Haben Minderheiten etwas zu melden?
Ein fundamentales soziales Recht zu verteidigen – hier zum Schutz von Familienleben, sozialen Beziehungen und persönlicher Entfaltung – ist ein edles Vorhaben: Wer wollte seine Unterstützung verweigern oder sich gar dagegenstellen? Allerdings darf diese Verteidigung nicht dabei gegen ein anderes, genauso fundamentales Recht kollidieren, nämlich das Recht auf Religionsfreiheit. Dieses ist sowohl durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO (Artikel 18) als auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 9) gewährleistet.
Religionsfreiheit umfasst nicht nur “die Freiheit des Einzelnen zum Wechsel der Religion oder der Weltanschauung”, sondern auch die Freiheit, “seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, Andachten und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben”. [6] Hierbei spielt bei praktizierenden Gläubigen der Ruhetag eine wesentliche Rolle, sowohl wegen der Bindung an das göttliche Gebot der Arbeitsruhe (bei bibelorientierten Christen ist dies das vierte Gebot, auch “Sabbatgebot” genannt) als auch wegen der Konzentration von gemeinsamem Gottesdienst und religiösem Unterricht auf den einen Tag, an dem die Gläubigen zusammenkommen.
Als die Europäische Bischofskonferenz sich im November 2008 mit den Themen Sonntagsschutz und Finanzkrise befasste, äußerten sich die Bischöfe auch zu den Christenverfolgungen im Irak und in Indien und forderten die EU auf, sich entschlossener für die Religionsfreiheit im Blick auf Minderheiten einzusetzen. [7] Ob sich die Bischöfe ebenso eindeutig für die Wahrung der Religionsfreiheit von religiösen Minderheiten in der EU einsetzen werden, sollte es bei praktizierenden Juden und Siebenten-Tags-Adventisten zu Konflikten zwischen dem künftig möglicherweise gesetzlich verankerten Ruhetag (Sonntag) und dem Ruhetag dieser religiösen Minderheiten (Sabbat bzw. Samstag) kommen?
Bibelorientierte Christen werden die Bestrebungen für einen gesetzlichen Schutz des wöchentlichen Ruhetags genauso aufmerksam wie kritisch verfolgen, vor allem, wenn dabei immer und ausschließlich vom Sonntag die Rede ist, und zwar aus zwei Gründen: Zum einen lassen Aussagen der prophetischen Bücher Daniel und Offenbarung aufhorchen, wenn es zur einer Verquickung religiöser und staatlicher Kräfte kommt, um Vorhaben durchzusetzen, die zwar sozial begründet werden, aber eindeutig religiöse Implikationen haben. Zum anderen werden wachsame Christen – wenn sie aus der Geschichte gelernt haben und beobachten, wie es religiösen (auch christlichen) Minderheiten weltweit geht – nicht nur das eigene Recht auf Religionsfreiheit verteidigen, sondern auch das Recht der anderen, frei nach der “Goldenen Regel” in der Bergpredigt von Jesus (Matthäus 7,12): Die Freiheit, die du gern in Anspruch nimmst, gestehe auch den anderen zu.
(Elí Diez-Prida ist Leiter des Advent-Verlags Lüneburg und Chefredakteur der adventistischen Gemeindezeitschrift “AdventEcho”.)
[1] http://allianz-fuer-den-freien-sonntag.de/?p=58
[2] http://allianz-fuer-den-freien-sonntag.de/?page_id=5
[3] Meldung des Evangelischen Pressedienstes (epd) vom 11.2.2009 [4] Text der Erklärung der Europaabgeordneten
[5] Pressemitteilung der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft [6] Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Verbindlicher
englischer Text
. Inoffizielle
deutschsprachige Fassung