(“Adventisten heute”-Aktuell, 2.3.2012) Wie in den vergangenen Jahren ruft die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) auch 2012 alle evangelischen Kirchengemeinden auf, am 4. März für bedrängte und verfolgte Christen in der Welt zu beten. Ein Materialheft stellt den Gemeinden Informationen über die Lage von christlichen Minderheiten und liturgische Bausteine zur Verfügung. Ein Schwerpunkt der Fürbitte liegt in diesem Jahr auf den Ländern des Maghreb – Tunesien, Marokko und Algerien.
In Tunesien, Marokko und Algerien ist der Islam trotz des arabischen Frühlings weiterhin Staatsreligion. Deshalb wird die Bekehrung von Muslimen zum Christentum unter Strafe gestellt. Trotz ihrer offiziellen Anerkennung als historische christliche Kirchen im Maghreb blieben sie als Minderheiten vom Wohlwollen der staatlichen Autoritäten abhängig.
Der EKD-Ratsvorsitzende, Präses Nikolaus Schneider (Düsseldorf), appellierte in einer am 2. März in Hannover veröffentlichten Pressemitteilung an die Christen in Deutschland, die vielen Glaubensgeschwister nicht zu vergessen, die um ihres Glaubens willen unter Bedrängnissen und Verfolgung leiden. Nach Schätzungen sind davon etwa 100 Millionen Christen betroffen.
Für Freilassung iranischen Pastors beten
Besonders forderte Schneider auf, in den Gottesdiensten am Sonntag 4. März für die Freilassung des zum Tode verurteilten iranischen Pastors Youcef Nadarkhani zu beten. Der 34-jährige Geistliche einer Untergrundgemeinde sitzt in einer Todeszelle in Rascht ein. Nadarkhani, der sich im Alter von 19 Jahren vom Islam zum Christentum bekehrte, wurde im September 2009 verhaftet und ein Jahr später wegen “Abfalls vom Islam” zum Tode verurteilt. Im Jahr 2011 wurde das Urteil aufgehoben und an eine niedrigere Instanz zurückverwiesen. Während der Neuverhandlung lehnte er es ab, seinen christlichen Glauben zu widerrufen, woraufhin er erneut zum Tode verurteilt wurde.
Zu Nadarkhanis drohender Hinrichtung erklärt Schneider: “Es ist für uns inakzeptabel, dass ein Mensch aufgrund seiner Religionszugehörigkeit verhaftet und zum Tode verurteilt wird. Die Religionsfreiheit und das Recht auf freie Religionsausübung ist ein verbrieftes Menschenrecht, das auch für Angehörige religiöser Minderheiten im Iran gilt.” In der Islamischen Republik ist das Religionsgesetz Scharia Grundlage der Rechtsprechung. Sie sieht die Todesstrafe für den “Abfall vom Islam” vor. Von den 74,2 Millionen Einwohnern sind 99 Prozent Muslime. Die Zahl der Konvertiten zum christlichen Glauben wird auf 250.000 geschätzt. Ferner gibt es bis zu 150.000 meist orthodoxe armenische und assyrische Christen.
Schneider ist dankbar, dass sich Politiker in Deutschland und weltweit intensiv um Nadarkhanis Freilassung bemühen. Für ihn setzen sich unter anderen US-Außenministerin Hillary Clinton, Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP), CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe und der Fraktionschef der Union im Bundestag, Volker Kauder, der Petitionsausschuss des Bundestags sowie der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Markus Löning (FDP), ein.
Niedersachsen: Kirchen und Schura fordern Aufhebung des Todesurteils
In Niedersachsen setzen sich Muslime und Protestanten gemeinsam für die Freilassung des zum Tode verurteilten iranischen Pastors Youcef Nadarkhani ein. Der Vorsitzende des Rates der Konföderation evangelischer Kirchen, der hannoversche Landesbischof Ralf Meister, und der Vorsitzende der Landesvertretung der Muslime in Niedersachsen (Schura Niedersachsen), Avni Altiner (beide Hannover), appellieren an die Regierung in Teheran und ihren Botschafter in Deutschland, das Todesurteil aufzuheben und den Pastor sofort auf freien Fuß zu setzen.
Wie Meister erklärte, sei allein schon Nadarkhanis Inhaftierung aufgrund seines christlichen Glaubens ein schwerer Verstoß gegen Menschenrechte und Religionsfreiheit. Christen und Muslimen sei der Auftrag zum Frieden gemeinsam; dem widerspreche das Todesurteil zutiefst. Darum riefen Altiner und er zusammen zur Fürbitte für Nadarkhani auf. Dieser stehe für viele Menschen, die aus religiösen Gründen verfolgt werden. Altiner sagte, er teile die Position des Landesbischofs und ergänzte: “Religionsfreiheit muss überall für alle Menschen gelten.”
Für die Freilassung Nadarkhanis setzt sich unter anderen die Hamburger Ortsgruppe der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) ein. Mit Unterstützung unter anderem von der örtlichen Evangelischen Allianz veranstaltet sie an jedem Sonnabendnachmittag um 15 Uhr eine Mahnwache am Mönckebergbrunnen. Am 7. April, dem Sonnabend vor Ostern, ist ein Ostermarsch vom Hauptbahnhof über die Mönckebergstraße zum Rathausmarkt geplant. (APD/idea)