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EKD für eine Gleichbehandlung der Homo-Ehe – Katholiken sind dagegen

Von: ADVENT VERLAG Datum Beitrag: 06.06.2013 Kommentare: Keine Kommentare Tags:

(“Adventisten heute”-Aktuell, 7.6.2013) Unterschiedlich haben die beiden großen Kirchen in Deutschland auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert, das Ehegattensplittung müsse auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gelten. Nach dem Beschluss ist es verfassungswidrig, “Homo-Ehen” Steuervorteile vorzuenthalten. Während die EKD die Entscheidung begrüßte, übte die (katholische) Deutsche Bischofskonferenz Kritik.

EKD: ethisch geboten

Der Vizepräsident des EKD-Kirchenamtes, Friedrich Hauschildt (Hannover), nannte es gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea ethisch geboten, Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Verantwortungsbereitschaft in allen Formen des Zusammenlebens zu stärken. Dazu leiste die Rechtsform der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen wichtigen Beitrag. Deshalb sollten laut EKD Regelungen im Vermögens-, Unterhalts-, Versorgungs- und Steuerrecht unterstützt werden, die das verbindliche Zusammenleben stärkten: “Insofern ist die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für mehr gesetzliche Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zu begrüßen.”

Katholiken: unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung angebracht

Dagegen erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch (Freiburg): “Die katholische Kirche lehnt die Gleichbehandlung von Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften ab.” Bereits 2002 habe das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung davon gesprochen, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft etwas anderes als die Ehe sei und keine “Ehe unter falschem Etikett”. Zollitsch: “Daher ist unserer Auffassung nach eine unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung angebracht, etwa wenn man in Betracht zieht, dass aus Ehen in aller Regel Kinder hervorgehen, was für die eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht zutrifft.” Eine unterschiedliche Behandlung dieser Partnerschaften und der Ehe stelle deshalb keine Form der Diskriminierung dar, “sondern betont den Wert, den die Ehe für die Gesellschaft hat”.

Geis (CSU): Privilegierung der Ehe wird angegriffen

Kritik an der Karlsruher Entscheidung übte auch der CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis. “Durch ein solches Urteil wird weiter daran gearbeitet, dass die Bedeutung der Ehe für die Familie und die Gesellschaft insgesamt mehr und mehr in den Hintergrund gerückt wird”, sagte er in einem Interview mit dem Fernsehsender Phoenix. Nach seiner Ansicht wird damit die im Grundgesetz genannte Privilegierung der Ehe “angegriffen und infrage gestellt”. Die Verfassungsmütter und -väter hätten gesehen, dass die Ehe und die Familie dazu da seien, die Generationenfolge zu sichern: “Und das kann eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft nicht. Sie kann also nie in diesem Maße privilegiert sein. Und natürlich können Vater und Mutter am ehesten auch die Daseinskompetenz der Kinder sichern – mehr jedenfalls als gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Ich befürchte, dass dieser Gedanke verloren geht.”

Volker Beck (Grüne) ist “überglücklich”: “ein Erfolg auf ganzer Linie”

“Überglücklich” über die Entscheidung zeigte sich dagegen der parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Volker Beck. “Das ist für uns ein Erfolg auf ganzer Linie”, sagte er dem “Tagesspiegel”. Die Strategie von Grünen und SPD, erst einmal die Pflichten zu regeln und mit den Rechten dann nachzuziehen, sei voll aufgegangen. Der Beschluss sei eine Blamage für CDU/CSU und die FDP, denn sie hätten noch im Jahressteuergesetz die Gleichstellung verhindert. (idea)

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