Vertreter von Gewerkschaften und Kirchen haben beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof Klage gegen das neue Ladenschlussgesetz eingereicht. Es gefährde die Sonn- und Feiertagsruhe durch Ausnahmeregelungen, schreibt der Fachbereich Handel in Bayern der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in einer Pressemitteilung. Das bayerische Ladenschlussgesetz ist seit dem 1. August 2025 in Kraft. Neue Ausnahmen ermöglichen es kleinen Supermärkten, die ohne Personal betrieben werden, auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen, wie die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern auf ihrer Internetseite berichtet. In Ausflugs-, Wallfahrts-, Kur- und Erholungsorten dürften Geschäfte an bis zu 40 Sonntagen im Jahr „regional typische“ Waren verkaufen. Gemeinden können sich selbst als Ausflugsort einstufen, heißt es weiter.
kda: Ladenschlussgesetz atmet nicht den Geist der Landesverfassung
Der Vorsitzende des Landeskomitees der Katholiken in Bayern, Christian Gärtner (Oberasbach/Mittelfranken), erklärte, der „arbeitsfreie Sonntag sei seit mehr als 1.700 Jahren ein hohes Gut“. Dieser sei nicht nur eine „religiöse Tradition“, sondern habe auch eine „enorme soziale und kulturelle Bedeutung“. Der Sonntag biete Abstand vom Berufsleben, schenke Zeit für Familie und Freunde und ermögliche gemeinschaftliches Engagement. Der Leiter des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt (kda) in Bayern, Peter Lysy (München), kritisierte, das neue bayerische Ladenschlussgesetz atme nicht den Geist der Landesverfassung. In ihr heißt es, dass Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage als „Tage der seelischen Erhebung und der Arbeitsruhe gesetzlich geschützt“ sind. Laut Bayerischem Rundfunk (BR) hat das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die Kritikpunkte auf Anfrage zurückgewiesen. Das Ladenschlussgesetz sei ein „Arbeitnehmerschutzgesetz“. Bayern habe das deutschlandweit höchste Schutzniveau. Für das Gesetz seien die Regelungen nur in einzelnen Detailbereichen „zeitgemäß weiterentwickelt“ worden, so das Ministerium.
