Die Staatskanzlei und das Wissenschaftsministerium in Thüringen haben bekräftigt, dass sie ein Forschungsprojekt zur Christendiskriminierung in der DDR unterstützen. „Das Land steht dazu, dass eine solche Aufarbeitung stattfinden muss“, teilte Kulturstaatssekretärin Babette Winter (SPD) in Erfurt mit. Zugleich dementierte die Staatskanzlei Medienberichte, denen zufolge das Projekt „geplatzt“ sei.
Bischöfe hatten bereits vom „Scheitern“ des Projektes gesprochen
Zum Hintergrund: Das von der Arbeitsgemeinschaft „Christen, Kirchen und andere christliche Religionsgemeinschaften im DDR-Unrechtsstaat“ angeregte Vorhaben soll von der Universität Erfurt betreut werden. Zuletzt hatte die Thüringer Aufbaubank jedoch einen Antrag zur Finanzierung über ein vorgesehenes Förderprogramm „auf Grund kritischer Voten externer Gutachten“ im ersten Durchgang abgelehnt. Die Landesbischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Ilse Junkermann (Magdeburg), und der Bischof des Bistums Erfurt, Ulrich Neymeyr, hatten daraufhin in einer gemeinsamen Erklärung ihr Bedauern über „das Scheitern“ des Projektes geäußert. „Eine angemessene wissenschaftliche Erforschung des repressiven Umgangs mit der christlichen Bevölkerung des heutigen Thüringen in der Zeit der DDR steht damit weiter aus“, so der Wortlaut.
Nächste Möglichkeit für überarbeiteten Antrag im April 2019
Laut Kulturstaatssekretärin Winter ist das Projekt jedoch „aus Sicht der Staatskanzlei nicht vom Tisch“: „Ich gehe davon aus, dass die Forscher diese Möglichkeit wahrnehmen und einen überarbeiteten Antrag einreichen.“ Das sei ein völlig normaler Verfahrensablauf. Wie der Beauftragte der Evangelischen Kirchen im Freistaat Thüringen, Christhard Wagner (Erfurt), der Evangelischen Nachrichtenagentur idea auf Anfrage mitteilte, „mussten die Kirchen den Forschungsauftrag als zentralen Baustein der Aufarbeitung“ nach Informationslage am 1. November als gescheitert ansehen.
Auf das erneute Stellen eines Antrags hätten sie hingegen keinen Einfluss. „Die Kirchen waren nur beratend für die Landesregierung tätig, sie mussten das Scheitern zur Kenntnis nehmen und haben das Bedauern darüber mitgeteilt“, so Wagner. „Natürlich würde es die beiden Kirchen sehr freuen, wenn es einen anderen Weg gibt, das Forschungsvorhaben doch auszuführen, denn das Anliegen wird als sehr wichtig angesehen.“ Laut dem Staatssekretär im Wissenschaftsministerium, Markus Hoppe (SPD), beläuft sich das Antragsvolumen auf rund 660.000 Euro. Angesichts der Bedeutung des Themas habe das Land die Möglichkeit eröffnet, in der nächsten Förderrunde im April 2019 einen neuen überarbeiteten Antrag zu stellen. Der Arbeitsgemeinschaft „Christen, Kirchen und andere christliche Religionsgemeinschaften im DDR-Unrechtsstaat“ gehören unter anderen Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche an.
Hintergrund für das Projekt ist der Koalitionsvertrag der rot-rot-grünen Thüringer Landesregierung. Er beinhaltet ein deutliches Bekenntnis zur „Aufarbeitung der SED-Diktatur in all ihren Facetten“.