Das andauernde Verbot des gemeinsamen Singens angesichts der Corona-Pandemie hat in Berlin zu Spannungen zwischen Senat und Landeskirche geführt. Zum Hintergrund: Während andere Bundesländer ihre Maßnahmen für Chöre bereits gelockert haben, sieht die neueste Verordnung des Berliner Senats weiterhin Bußgelder von bis zu 500 Euro für das gemeinsame Singen in geschlossenen Räumen vor. Die theologische Abteilung des Konsistoriums der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz reagierte daraufhin mit scharfer Kritik. Eine Verhältnismäßigkeit sei hier nicht mehr erkennbar. So seien das Singen und Musizieren im Kern Ausdruck des christlichen Glaubenslebens und würden als Gebet sowie wesentliches gemeinschaftliches Tun verstanden. Wiederholt vorgetragene Bitten der Kirche an den Senat seien in der Verordnung weiterhin ebenso wenig berücksichtigt worden wie vorgelegte Gutachten und landeskirchliche Selbstverpflichtungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen. „Darum stehen die Gemeinden und Chorgruppen, auch unser Chorverband und die gesamte Bläserarbeit, nicht allein mit dem Unverständnis über die im Berliner Senat getroffenen Entscheidungen“, so das Schreiben von Pröpstin Christina-Maria Bammel und dem Theologischen Referenten Clemens W. Bethge. „Aufgrund der benannten Unverhältnismäßigkeit stellen wir eine massiv schwindende Akzeptanz der Verordnungsvorgaben in der gemeindlichen Arbeit, insbesondere in der Chorarbeit fest.“
Kirche prüft rechtliche Schritte
Das Konsistorium kündigte weiterhin an, auch rechtliche Schritte zu prüfen. „Diese fortdauernde Einschränkung unseres Rechts auf freie Religionsausübung können wir nicht mehr hinnehmen.“ Wie der Landeskirchenmusikdirektor der EKBO, Prof. Gunter Kennel (Berlin), dem „Tagesspiegel“ sagte, hat der Berliner Kultursenator Klaus Lederer (Die Linke) inzwischen Gesprächsbereitschaft signalisiert.
Kritik üben auch der Chorverband Berlin und der Deutsche Musikrat
Die aktuelle Verordnung stößt auch bei musikalischen Gruppen außerhalb der Landeskirche auf Unverständnis. So richtete etwa der Chorverband Berlin einen Offenen Brief an den Senat. In dem Schreiben wirft er dem Gremium ein „Auslöschen von Kulturgut“ vor und fordert stattdessen eine zeitnahe Perspektive für die Chöre. Auch der Deutsche Musikrat übte Kritik am Berliner Verbot.